WeGebAU
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit
geschaffen, im bewährten Programm WeGebAU nun auch bereits qualifizierte
Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Wie Sie die für eine WeGeBAU-Förderung notwendigen Kriterien erfüllen, erfahren Sie vom Arbeitgeberservice Ihrer lokalen Agentur für Arbeit z.B. per Klick auf den folgenden Link:





