Berlin
inlingua BerlinIhr Personal Coach für Spracherfolg

Geförderte Deutschkurse, Bildungsgutschein, Bildungsprämie, ...

Staatlich geförderte berufliche Weiterbildung

Geförderte Sprachkurse für Privatpersonen

Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Förderprogrammen für Ihre berufliche Weiterbildung.
Sie finden darin gezielt finanzielle Anreize, um Ihre Weiterbildung bezahlbar zu machen und Ihre individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern.

Integrationskurse

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland wird gefördert.

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Berufsbezogene Deutschkurse

Parallel bzw. an die Integrationskurse anschließend werden berufsbezogene Sprach- und Weiterqualifizierungsmodule für arbeitssuchende sowie beschäftigte Migranten und Flüchtlinge gefördert. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.

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Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden oder einem Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Im Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt.

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Mit dem Programm „Weiterbildung Gering­qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) unterstützt die Bundes­agentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufs­abschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben. Außerdem gehören Beschäftigte in kleinen und mitt­leren Unternehmen zur Zielgruppe.

Im Jahr 2019 wurde das Programm durch das Qualifizierungschancengesetz erweitert.

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Mit dem Prämiengut­schein über­nimmt der Staat einen Teil der Kosten für eine fremdsprachliche Weiterbildung. Beantragen können den Gutschein Arbeit­nehmer und Selbst­ständige, deren zu versteuerndes Jahres­einkommen bis 20 000 Euro (gemein­sam Veranlagte: bis 40 000 Euro) beträgt. Auch Arbeitnehmer im Mutter­schutz und in Eltern- bzw. Pflege­zeit erhalten den Prämiengut­schein.

Voraussetzung für den Erhalt des sog. Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.
Dabei werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen.

Ihre nächstgelegene Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie hier.

Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie:

  • Welche Weiterbildung möchten Sie machen?
  • Was soll das Ziel des Kurses oder Lehrgangs sein?
  • Haben Sie schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc.

Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind, nennt Ihnen mindestens drei Weiterbildungsanbieter und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.

Den Prämiengutschein können Sie für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.

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